🎙 Stockholm-Syndrom: Die Beziehung zwischen Geisel und Entführer.

In ihrem Vortrag behandelt Juliane Hornung die Entstehung und die gesellschaftlichen Implikationen des Stockholm-Syndroms, das in den 1970er Jahren erstmals als psychiatrisches Krankheitsbild beschrieben wurde.

Sie beschreibt, wie Geiseln emotional eine Beziehung zu ihren Entführern aufbauen können. Während dies in der Vergangenheit nicht als abnormal galt, wurde es in den 1970er Jahren, insbesondere im Kontext von Geschlechterrollen und Terrorismus, als problematisch angesehen.

Hornung argumentiert, dass die Diagnose des Stockholm-Syndroms mehr über die gesellschaftlichen Normen und Erwartungen der jeweiligen Zeit aussagt als über den Geisteszustand der Geiseln selbst. Der Vortrag beleuchtet auch, wie Medien und Geschlechterdiskurse die Wahrnehmung von Entführungsopfern beeinflussen und dass diese Dynamiken sowohl im 19. als auch im 20. Jahrhundert bestehen blieben.

Abschließend hebt Hornung die Bedeutung der emotionalen Abhängigkeit zwischen Geisel und Entführer hervor, die in der historischen Analyse von Entführungen eine zentrale Rolle spielt.


Podcastfolge „Entführer und Geisel – Wie das Stockholm Syndrom erfunden wurde“ vom –01.05.2026– aus dem Deutschlandfunk-Nova-Podcast „Hörsaal„.


Podcastfolge in neuem Tab hören: https://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2026/05/01/deutschlandfunknova_entfuehrer_und_geisel_wie_20260501_92f98d24.mp3

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Historische Weitsicht: Warum Schröders Absage zum Irak-Krieg von 2003 bis heute nachhallt

» […] Die politische Klasse nimmt ihm [Anm.: dem Ex-SPD-Vorsitzenden Schröder] übel, dass er 2003 die Teilnahme der BRD am Krieg der NATO gegen den Irak verweigerte. Als Regierungschef hatte er damals erklärt: Dieser Krieg berge das Risiko, »die Reform- und Dialogbereitschaft in den islamischen Ländern zu blockieren und die Gefahr weiterer terroristisch motivierter Anschläge« zu erhöhen. Womit er recht behielt. […] «

~ Egon Krenz, Hintergrund 9-10-2025, Seite 76

hintergrund.de

„Die Bundesregierung ist dabei nur Zuschauerin.“

Polen hat die Auslieferung des Ukrainers Wladimir Z. abgelehnt. Er steht im Verdacht, an der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines beteiligt gewesen zu sein. Dies wirft Fragen zur Reaktion der deutschen Bundesregierung und zu möglichen politischen Konsequenzen auf.

Der polnische Premierminister Donald Tusk hat erklärt, dass Polen den auf Basis eines europäischen Haftbefehls festgenommenen Ukrainer Wladimir Z., der an der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines beteiligt gewesen sein soll, nicht an Deutschland ausliefern werde. Die Bundesregierung äußerte sich zunächst nicht zu Tusks provokanten Äußerungen und verwies darauf, dass die rechtlichen Verfahren zwischen den deutschen und polnischen Justizbehörden laufen. Es gibt Hinweise darauf, dass hochrangige ukrainische Akteure, möglicherweise mit Verbindungen zur CIA, in den Terroranschlag involviert waren. Doch die Bundesregierung hat keine spezifischen Konsequenzen in Aussicht gestellt.

»Der polnische Premier Donald Tusk hatte am 7. Oktober öffentlich erklärt, dass es nicht im Interesse Polens sei, den auf Basis eines europäischen Haftbefehls festgenommenen Ukrainer Vladimir Z., der laut Ermittlungen der Generalbundesanwaltschaft (GBA) aktiv an der Sprengung der zivilen Infrastruktur Nord Stream beteiligt war, an Deutschland auszuliefern. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund unter anderem wissen, wie die Bundesregierung diesen Vorgang, der ja auch mit einem Bruch der Gewaltenteilung einhergeht, bewertet. Zudem kam die Frage auf, was für Konsequenzen die Bundesregierung aus dem bisher bekannten Ermittlungsstand der GBA zieht, der auf eine Involvierung hochrangiger staatlicher ukrainischer Akteure mit CIA-Verbindung bei dem Terroranschlag gegen das Pipelinesystem hindeutet. Von Florian Warweg.«, 09.10.2025, https://www.nachdenkseiten.de/?p=140308

hören:

Justitias Augenbinde wird porös. | Readably.

Stellungnahme des Bundesverbandes Arbeiterfotografie und der Neuen Rheinischen Zeitung | Der Künstler und Bundesverbandsmitglied der Arbeiterfotografie, Rudolph Bauer, wurde vom Amtsgericht Bremen wegen der Veröffentlichung von Bildcollagen, die das Corona-Manöver und die Kriegsanstrengungen kritisieren, verurteilt. Der Bundesverband und die Neue Rheinische Zeitung protestieren gegen das Urteil, das sie als politisch motiviert betrachten, und unterstützen Bauers Entscheidung, in Berufung zu gehen. Sie betonen die Notwendigkeit, den Rechtsstaat zu verteidigen, und warnen vor Entwicklungen in Richtung Krieg und Demokratieabbau.

»Unser Freund Rudolph Bauer, Referent auf zahlreichen unserer Kongresse,
auch auf dem nächsten im März 2026 wird er mit einem Beitrag vertreten sein,
wurde wegen der Veröffentlichung von Bildcollagen mit Kritik an Corona-Manöver und Kriegstreiberei verurteilt.«

Der Politikwissenschaftler und Künstler Rudolph Bauer wurde vom Amtsgericht Bremen wegen der Veröffentlichung von Bildcollagen verurteilt, die Kritik an Corona-Maßnahmen und Kriegsanstrengungen üben.

Ihm wurde vorgeworfen, Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet zu haben.

Das Gericht verurteilte ihn zu 120 Tagessätzen à 100 Euro. Diese Entscheidung wurde von den Anwesenden als skandalös empfunden.

Bauer äußerte, dass die politische Justiz nicht die Bürger vor dem Staat schützt, sondern den Staat vor den Bürgern.

Der Bundesverband Arbeiterfotografie und die Neue Rheinische Zeitung protestieren gegen das Urteil, da sie es als politisch motiviert ansehen.

Die Arbeiterfotografie hat historische Wurzeln in der Weimarer Zeit und wird 2026 100 Jahre alt.

In ihrer Stellungnahme betonen sie die Wichtigkeit, gegen Entwicklungen in Richtung Krieg und Demokratieabbau aktiv zu werden.

Bauer plant, gegen das Urteil in Berufung zu gehen, und erhält dabei Unterstützung von Freunden und Beobachtern.

Die Organisationen rufen dazu auf, den Rechtsstaat zu retten, und fordern, das Urteil nicht anzuerkennen.

10.09.2025