📰 Sicherheit durch Strafrecht? Warum neue Paragrafen keine Polizisten ersetzen können.

In seiner Kolumne beschäftigt sich Heinrich Schmitz mit der häufigen politischen Reaktion auf Verbrechen, bei der sofort nach strengeren Gesetzen gerufen wird. Schmitz argumentiert, dass mehr und härtere Strafgesetze nicht automatisch zu mehr Sicherheit führen. In Deutschland gibt es bereits viele Gesetze, die schwere Verbrechen bestrafen. Das hilft jedoch nicht, wenn Polizei und andere Sicherheitsbehörden nicht effizient arbeiten.

Schmitz erklärt, dass Politiker oft neue Gesetze vorschlagen, um den Anschein zu erwecken, dass sie aktiv gegen Kriminalität vorgehen, ohne zu erklären, welches Problem diese neuen Gesetze lösen sollen. Schmitz betont, dass sich Straftäter nicht an Gesetze halten und die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, für sie wichtiger ist als die Höhe der Strafe.

Schmitz warnt zudem davor, das Strafrecht als Mittel zur Gefahrenabwehr zu missbrauchen. Anstatt neue Gesetze zu schaffen, sollte sich die Politik darauf konzentrieren, bestehende Gesetze besser umzusetzen und die Sicherheitsbehörden zu stärken. Schließlich macht er deutlich, dass mehr Gesetze nicht automatisch mehr Sicherheit bedeuten und eine gute Sicherheitsarchitektur auf funktionierenden Behörden und nicht nur auf neuen Paragrafen basiert.

thecolumnists.org | -Mehr Strafrecht, mehr Sicherheit- | von Heinrich Schmitz | am -29.08.2026- | hier: https://thecolumnists.org/2026/08/29/mehr-strafrecht-mehr-sicherheit/

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📰 Gefahrenabwehr im Jugendstrafrecht: Muss der Staat beim Thema Extremismus umdenken?

In seinem Artikel behandelt Heinrich Schmitz den juristischen Begriff der „Vorbewährung“ im deutschen Jugendstrafrecht und beleuchtet dessen Bedeutung sowie die damit verbundenen Herausforderungen. Die wichtigsten Punkte sind hier zusammengefasst:

Die Vorbewährung ist ein Konzept im Jugendstrafrecht, das es Gerichten ermöglicht, die Entscheidung über die Aussetzung einer Jugendstrafe zur Bewährung um bis zu sechs Monate zu verschieben. Dies gibt dem Jugendlichen die Möglichkeit, sich zu rehabilitieren und zu beweisen, dass er keine weiteren Straftaten begehen wird.

Nach § 61 JGG kann das Gericht die Entscheidung über die Bewährung aufschieben, wenn die Beweise nicht ausreichen, um eine positive Sozialprognose zu rechtfertigen, aber Anzeichen vorliegen, dass sich die Situation des Jugendlichen verbessern könnte.

Das Jugendstrafrecht zielt weniger auf Vergeltung als auf Erziehung und die Chance zur Entwicklung ab. Schmitz argumentiert, dass junge Menschen sich verändern können und nicht alle, die in jungen Jahren Straftaten begehen, dies auch im Erwachsenenalter tun werden.

Der Artikel thematisiert einen konkreten Fall, in dem ein Verdächtiger eines islamistisch motivierten Anschlags aufgrund einer Vorbewährung auf freiem Fuß war. Dies wirft Fragen zur Angemessenheit und Sicherheit solcher Entscheidungen auf.

Richter:innen müssen Prognosen über die zukünftige Entwicklung von Straftäter:innen treffen. Dies ist jedoch keine exakte Wissenschaft. Schmitz betont, dass diese Prognosen oft fehlerhaft sein können und es wichtig ist, richterliche Entscheidungen zu hinterfragen, ohne die Unabhängigkeit der Justiz infrage zu stellen.

Der Artikel kritisiert populistische Forderungen nach der Abschaffung des Jugendstrafrechts für bestimmte Tätergruppen, insbesondere im Bereich des Terrorismus. Er argumentiert, dass das Problem nicht im Jugendstrafrecht selbst liege, sondern in der Anwendung seiner Instrumente.

Der Autor hebt hervor, dass der Rechtsstaat sowohl Chancen bieten als auch die Bürger schützen muss. Diese Balance ist oft herausfordernd und kann in Einzelfällen scheitern, was jedoch nicht die grundsätzliche Idee des Erziehungsstrafrechts infrage stellen sollte.

Insgesamt plädiert Schmitz dafür, die Vorbewährung nicht vorschnell abzulehnen, sondern die Rahmenbedingungen und deren Anwendung kritisch zu hinterfragen, um sowohl den Erziehungsansatz als auch die Sicherheit der Gesellschaft zu gewährleisten.

Vorbewährung von Heinrich Schmitzhttps://thecolumnists.org/2026/08/01/vorbewaehrung/

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🎙 Wer schützt Opfer vor den Tätern?

In dieser Podcastfolge wird die Geschichte von Julia erzählt, einer Frau, die sich aus einer gewalttätigen Beziehung befreit hat. Sie war alleinerziehend, als sie einen neuen Partner traf, der anfangs charmant war, sich aber schnell als gewalttätig herausstellte. Nach Jahren voller Misshandlungen und Drohungen trennte sie sich von ihm – doch damit waren die Probleme nicht vorbei. Ihr Ex-Partner drohte, sie zu töten, was sie in große Angst versetzte.

Julia beschreibt, wie sie und ihre Kinder unter der Gewalt und den Drohungen litten. Trotz ihrer Bemühungen, sich und ihre Kinder zu schützen, war es ein langer und harter Weg, Unterstützung zu finden. Sie musste sich mit der Polizei, dem Jugendamt und verschiedenen Beratungsstellen auseinandersetzen.

Selbst nachdem sie im Frauenhaus untergekommen war, wurde sie weiterhin von ihrem Ex-Partner belästigt. Julia kämpfte darum, ein sicheres Leben für sich und ihre Kinder aufzubauen und die Vergangenheit zu verarbeiten. Der Artikel thematisiert die Herausforderungen, mit denen Opfer häuslicher Gewalt häufig konfrontiert sind, und die Schwierigkeiten, die sie haben, um Schutz und Gerechtigkeit zu erhalten.

Julia betont, wie wichtig es ist, den Opfern von Gewalt zuzuhören und ihnen schnell zu helfen. Sie hofft, dass sich die Unterstützung für Betroffene verbessert, damit diese nicht mehr so lange um ihr Leben in Sicherheit kämpfen müssen.


Aus der Podcastfolge „Mein Partner wollte mich töten“ vom –16.11.2025– des SWR-Podcasts „Das wahre Leben„.


Podcastfolge in neuem Tab hören: https://pdodswr-a.akamaihd.net/swr/video/nachtcafe/podcast/mein-partner-wollte-mich-toeten.mp3

Webseite der Folge in neuem Tab lesen: https://www.swr.de/video/sendungen-a-z/nachtcafe/mein-partner-wollte-mich-toeten-100.html

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