📰 Gefahrenabwehr im Jugendstrafrecht: Muss der Staat beim Thema Extremismus umdenken?

In seinem Artikel behandelt Heinrich Schmitz den juristischen Begriff der „Vorbewährung“ im deutschen Jugendstrafrecht und beleuchtet dessen Bedeutung sowie die damit verbundenen Herausforderungen. Die wichtigsten Punkte sind hier zusammengefasst:

Die Vorbewährung ist ein Konzept im Jugendstrafrecht, das es Gerichten ermöglicht, die Entscheidung über die Aussetzung einer Jugendstrafe zur Bewährung um bis zu sechs Monate zu verschieben. Dies gibt dem Jugendlichen die Möglichkeit, sich zu rehabilitieren und zu beweisen, dass er keine weiteren Straftaten begehen wird.

Nach § 61 JGG kann das Gericht die Entscheidung über die Bewährung aufschieben, wenn die Beweise nicht ausreichen, um eine positive Sozialprognose zu rechtfertigen, aber Anzeichen vorliegen, dass sich die Situation des Jugendlichen verbessern könnte.

Das Jugendstrafrecht zielt weniger auf Vergeltung als auf Erziehung und die Chance zur Entwicklung ab. Schmitz argumentiert, dass junge Menschen sich verändern können und nicht alle, die in jungen Jahren Straftaten begehen, dies auch im Erwachsenenalter tun werden.

Der Artikel thematisiert einen konkreten Fall, in dem ein Verdächtiger eines islamistisch motivierten Anschlags aufgrund einer Vorbewährung auf freiem Fuß war. Dies wirft Fragen zur Angemessenheit und Sicherheit solcher Entscheidungen auf.

Richter:innen müssen Prognosen über die zukünftige Entwicklung von Straftäter:innen treffen. Dies ist jedoch keine exakte Wissenschaft. Schmitz betont, dass diese Prognosen oft fehlerhaft sein können und es wichtig ist, richterliche Entscheidungen zu hinterfragen, ohne die Unabhängigkeit der Justiz infrage zu stellen.

Der Artikel kritisiert populistische Forderungen nach der Abschaffung des Jugendstrafrechts für bestimmte Tätergruppen, insbesondere im Bereich des Terrorismus. Er argumentiert, dass das Problem nicht im Jugendstrafrecht selbst liege, sondern in der Anwendung seiner Instrumente.

Der Autor hebt hervor, dass der Rechtsstaat sowohl Chancen bieten als auch die Bürger schützen muss. Diese Balance ist oft herausfordernd und kann in Einzelfällen scheitern, was jedoch nicht die grundsätzliche Idee des Erziehungsstrafrechts infrage stellen sollte.

Insgesamt plädiert Schmitz dafür, die Vorbewährung nicht vorschnell abzulehnen, sondern die Rahmenbedingungen und deren Anwendung kritisch zu hinterfragen, um sowohl den Erziehungsansatz als auch die Sicherheit der Gesellschaft zu gewährleisten.

Vorbewährung von Heinrich Schmitzhttps://thecolumnists.org/2026/08/01/vorbewaehrung/

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Der kommt von innen, ganz tief innen:

Männlichkeitswahn.


In ihrem Artikel „Gekränkte Männer“ behandelt Alice Schwarzer die tragischen Ereignisse in Stade, bei denen ein Vater während eines Sorgerechtsgesprächs sechs Menschen erschoss. Der Täter, ein 45-jähriger türkischer Staatsbürger aus Hannover, hatte eine Vorgeschichte mit Bedrohungsdelikten. Der Vorfall wird im Artikel in den Kontext einer wachsenden Gewaltbereitschaft von Männern gesetzt, die aus gekränkter Ehre oder sozialen Problemen resultiert.

Diesmal müsste es eine echte gesellschaftliche Zeitenwende sein. Ein Wertewandel zu einer anderen Zeit. Eine Zeit, in der zum Beispiel keine epidemische, allgegenwärtige Pornographie den Zusammenhang zwischen sexueller Gewalt und erotischem Begehren propagiert. Eine Zeit, in der das Demonstrieren karikaturaler „Männlichkeit“ – Muskeln, Breitbeinigkeit, Gewalt – nicht cool, sondern lächerlich ist. Eine Zeit, in der „Weiblichkeit“ nicht gleichgesetzt wird mit aufgeblasenen Gummipuppen-Lippen und gesundheitsgefährdenden, obszönen Silikonbusen. Eine Zeit, in der Mitgefühl angesagt ist und „Opfer“ kein höhnisches Schimpfwort, sondern ein Hilferuf ist.

Schwarzer argumentiert, dass diese Gewalttaten kein Einzelfall sind, sondern Teil eines größeren gesellschaftlichen Problems, das mit Männlichkeitswahn und patriarchalen Strukturen verknüpft ist. Schwarzer hebt hervor, dass Männer ihre Aggressionen oft nach außen richten, während Frauen dazu tendieren, sie gegen sich selbst zu richten. Der Artikel verweist auf mehrere ähnliche Gewalttaten in Deutschland der letzten Jahre und kritisiert die gesellschaftlichen und politischen Reaktionen darauf.

Für so eine Zeit dürfen nicht noch mehr Milliarden in die Hardware fließen, sondern müssten „Sondervermögen“ für die Software her. Der Wertewandel muss gefördert werden. Zum Beispiel durch ein Handyverbot für Kinder und rechtsstaatliche Kontrollen des Internets; durch ausreichend LehrerInnen, die sich mit den Kindern beschäftigen, statt sie nur zu verwalten; durch genug Krippen- und Kindergartenplätze sowie Ganztagsschulen; durch das Vorbild von Müttern, die selbstverständlich berufstätig sein können, ohne deswegen als „Rabenmütter“ zu gelten; durch das Vorbild von Vätern, die nicht missbrauchen, sondern bemuttern; durch humane Lebensbedingungen und Respekt für Alte; durch Eindämmung der Macht des Kapitals und mehr soziale Gerechtigkeit. Undsoweiterundsofort.

Schwarzer fordert einen grundlegenden Wertewandel in der Gesellschaft, um die Ursachen dieser Gewalt zu bekämpfen. Sie plädiert für eine Zeit, in der Mitgefühl und soziale Gerechtigkeit an erster Stelle stehen und in die entsprechend investiert wird, anstatt in Sicherheit und Überwachung. Der Artikel schließt mit der Aufforderung, in Menschen und ihre sozialen Rahmenbedingungen zu investieren, um eine nachhaltige Veränderung zu erreichen.

Statt dem (Wahl)Volk unrealistischen Unsinn vorzugaukeln, gilt es, endlich in Menschen zu investieren.


Aus „Alice Schwarzer schreibt“ „Stade: Gekränkte Männer“ vom –3. Januar 2025 / aktualisiert: 30. Juni 2026– „EMMA„.


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