In seinem Artikel behandelt Heinrich Schmitz den juristischen Begriff der „Vorbewährung“ im deutschen Jugendstrafrecht und beleuchtet dessen Bedeutung sowie die damit verbundenen Herausforderungen. Die wichtigsten Punkte sind hier zusammengefasst:
Die Vorbewährung ist ein Konzept im Jugendstrafrecht, das es Gerichten ermöglicht, die Entscheidung über die Aussetzung einer Jugendstrafe zur Bewährung um bis zu sechs Monate zu verschieben. Dies gibt dem Jugendlichen die Möglichkeit, sich zu rehabilitieren und zu beweisen, dass er keine weiteren Straftaten begehen wird.
Nach § 61 JGG kann das Gericht die Entscheidung über die Bewährung aufschieben, wenn die Beweise nicht ausreichen, um eine positive Sozialprognose zu rechtfertigen, aber Anzeichen vorliegen, dass sich die Situation des Jugendlichen verbessern könnte.
Das Jugendstrafrecht zielt weniger auf Vergeltung als auf Erziehung und die Chance zur Entwicklung ab. Schmitz argumentiert, dass junge Menschen sich verändern können und nicht alle, die in jungen Jahren Straftaten begehen, dies auch im Erwachsenenalter tun werden.
Der Artikel thematisiert einen konkreten Fall, in dem ein Verdächtiger eines islamistisch motivierten Anschlags aufgrund einer Vorbewährung auf freiem Fuß war. Dies wirft Fragen zur Angemessenheit und Sicherheit solcher Entscheidungen auf.
Richter:innen müssen Prognosen über die zukünftige Entwicklung von Straftäter:innen treffen. Dies ist jedoch keine exakte Wissenschaft. Schmitz betont, dass diese Prognosen oft fehlerhaft sein können und es wichtig ist, richterliche Entscheidungen zu hinterfragen, ohne die Unabhängigkeit der Justiz infrage zu stellen.
Der Artikel kritisiert populistische Forderungen nach der Abschaffung des Jugendstrafrechts für bestimmte Tätergruppen, insbesondere im Bereich des Terrorismus. Er argumentiert, dass das Problem nicht im Jugendstrafrecht selbst liege, sondern in der Anwendung seiner Instrumente.
Der Autor hebt hervor, dass der Rechtsstaat sowohl Chancen bieten als auch die Bürger schützen muss. Diese Balance ist oft herausfordernd und kann in Einzelfällen scheitern, was jedoch nicht die grundsätzliche Idee des Erziehungsstrafrechts infrage stellen sollte.
Insgesamt plädiert Schmitz dafür, die Vorbewährung nicht vorschnell abzulehnen, sondern die Rahmenbedingungen und deren Anwendung kritisch zu hinterfragen, um sowohl den Erziehungsansatz als auch die Sicherheit der Gesellschaft zu gewährleisten.
Vorbewährung von Heinrich Schmitz – https://thecolumnists.org/2026/08/01/vorbewaehrung/ –
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