📔 Nein!

Freiheit ist ein Zustand, in dem man von allen Zwängen und Pflichten befreit ist. Freiheit bedeutet auch, sich in der Natur bewegen zu können, ohne eingesperrt zu sein.

Im Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes wird die freie Entfaltung der Persönlichkeit garantiert, auch als allgemeine Handlungsfreiheit bezeichnet. Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Rechte anderer verletzt werden oder wo der Einzelne gegen die verfassungsmäßige Grundordnung verstößt (Schrankentrias). Daneben gibt es spezielle Freiheitsrechte wie den Schutz vor willkürlicher Verhaftung oder körperlichem Zwang (Freiheit der Person), das Recht, (keine) Religion oder Weltanschauung zu haben (Glaubens- und Gewissensfreiheit), Meinungs- und Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit und Berufsfreiheit.

Diese Freiheitsrechte sind eine notwendige Bedingung, um als würdevolles, eigenverantwortliches Wesen zu existieren, denn die Würde des Menschen ist unantastbar.

Es gibt nur wenige Personen, die frei von allen Zwängen und Pflichten sind.

Für mich ist die Gedankenfreiheit die wichtigste Freiheit. Alle anderen Freiheiten können eingeschränkt werden, bis hin zu deren (zeitweisem) Verlust. Meine Gedanken kann mir niemand nehmen. Bis jetzt. Die Forschung ist jedoch bereits so weit, dass sie in der Lage ist, Gedankenfragmente von Menschen „lesen” zu können. Es wird nicht mehr lange dauern, bis es die Freiheit der Gedanken nicht mehr geben wird.

Die größte Freiheit ist es, ungestraft „Nein” sagen zu können.

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„CC BY-NC-SA“-Lizenz öffnet sich in einem neuen Tab: https://rueckzuginsprivate.de/cc-lizenzierung-cc-by-nc-sa/

In Deutschland gibt es keinen individuellen Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz. |

In Deutschland gibt es kein individuelles Recht auf einen bestimmten Parkplatz im öffentlichen Raum. Die Nutzung der Straßen zum Parken gilt lediglich als Gemeingebrauch. Die Verantwortung für die Regelung von Parkmöglichkeiten und die Gewährleistung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer liegt bei den Gemeinden.

Der Artikel thematisiert das Missverständnis, Anwohner hätten ein Recht auf einen Parkplatz im öffentlichen Straßenraum. In Deutschland besteht jedoch kein individueller Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz, da das Parken nur als „Gemeingebrauch“ gilt und die Gemeinden die Verantwortung für die Regelung des Parkens tragen. Zudem wird betont, dass der fließende Verkehr – einschließlich Fußgänger und Radfahrer – Vorrang vor dem ruhenden Verkehr hat und die Verkehrssicherheit aller Nutzer bei der Stadtplanung zu berücksichtigen ist.

»Autolobby-Mythos: „Ich habe ein Recht auf einen Parkplatz“ – Sobald in einem Stadtbereich der Straßenraum derart umgestaltet werden soll, dass die Schutzinteressen der Fußgänger, Radfahrenden und Anwohner berücksichtigt werden, gibt es massiven Protest der Autolobby. Meist versuchen sich in diesem Umfeld konservative Parteien als Vertreter der Freiheitsrechte der Bürger aufzuspieeln.«, 25.10.2025, https://www.oekologisch-unterwegs.de/elektromobilitaet/1137-autolobby-mythos-ich-habe-ein-recht-auf-einen-parkplatz.html