📰 Hat er sein Jura-Studium in Bonn vergessen? Wie Friedrich Merz am Grundgesetz scheitert.

In seiner Kolumne hinterfragt Heinrich Schmitz die Idee des CDU-Politikers Merz, Vergesellschaftungen und Enteignungen per Gesetz zu verbieten. Schmitz argumentiert, dass ein solches Verbot verfassungsrechtlich nicht haltbar wäre, da Artikel 15 des Grundgesetzes die Vergesellschaftung von Grund und Boden sowie von Produktionsmitteln ausdrücklich vorsieht.

Er erläutert den Unterschied zwischen Enteignung (Artikel 14), die auf konkrete Eigentumsgegenstände abzielt, und Vergesellschaftung (Artikel 15), die die Wirtschaftsordnung betrifft. Während Enteignungen für spezifische öffentliche Zwecke erfolgen, erlaubt Artikel 15 eine umfassendere Überführung von Vermögenswerten in Gemeineigentum.

Schmitz betont, dass der Bundestag zwar Gesetze erlassen kann, jedoch nicht die Verfassung außer Kraft setzen kann. Ein einfaches Gesetz, das Vergesellschaftungen verbietet, würde gegen die Rangordnung der Normen verstoßen. Um Artikel 15 zu ändern oder abzuschaffen, wäre eine Verfassungsänderung mit einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat notwendig, was einen viel komplexeren Prozess darstellt.

Abschließend stellt er klar, dass die Idee, Artikel 15 einfach durch ein Gesetz zu ignorieren, nicht nur rechtlich problematisch ist, sondern auch ein Zeichen mangelnden Verständnisses für die verfassungsrechtlichen Grundlagen darstellt. Schmitz kritisiert zudem die Person Merz, die seiner Meinung nach als Jurastudent an einer renommierten Universität besser informiert gewesen sein müsste.

thecolumnists.org | -Enteignen verbieten? Ein dumme Idee- | von Heinrich Schmitz | am -26.09.2026- | hier: https://thecolumnists.org/2026/09/26/enteignen-verbieten-ein-dumme-idee/

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