đź“…âť“ Die Abwesenheit von Gier.

Wenn ein Ausgangszustand durch gezieltes Handeln oder eine bewusste Haltung in einen Endzustand ĂĽberfĂĽhrt wird, der als positiv bewertet wird, wird allgemein von einem Erfolg gesprochen. FĂĽr mich bedeutet Handeln dabei immer Tun oder Unterlassen.

Ich empfinde Erfolg, wenn ich mein Leben ausreichend und zweckmäßig lebe und dabei das Maß des Notwendigen nicht überschreite. Kurz: Genügsamkeit. Eine innere Genügsamkeit, eine akzeptierte Genügsamkeit. Keine von außen aufgezwungene. Dazu gehört die Abwesenheit von Gier. Von gierigen Gefühlen. Gier würde alles zerstören.

Wenn ich in diesem Sinne eine tiefe Zufriedenheit, also Erfolg, empfinde, kann ich die Dinge, die über das Ausreichende, Zweckmäßige und das Maß des Notwendigen hinausgehen, richtig achten, schätzen und mit ihnen Glück empfinden.

Das Sahnehäubchen ist, dieses Glücksgefühl des Übermaßes mit jemandem teilen zu können.

„Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“ 

~ Immanuel Kant, Gesammelte Schriften. Hrsg.: Bd. 1–22 Preussische Akademie der Wissenschaften, Bd. 23 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin, ab Bd. 24 Akademie der Wissenschaften zu Göttingen, Berlin 1900ff.


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Autor: Bernd

» ... Ist es möglich; daß man trotz Erfindungen und Fortschritten, trotz Kultur, Religion und Weltweisheit an der Oberfläche des Lebens geblieben ist? Ist es möglich, daß man sogar diese Oberfläche, die doch immerhin etwas gewesen wäre, mit einem unglaublich langweiligen Stoff überzogen hat, so daß sie aussieht wie die Salonmöbel in den Sommerferien? Ja, es ist möglich. ... « – Rainer Maria Rilke, Die Aufzeichnungen des Malte Laurids Brigge, 1910 ====================

3 Gedanken zu „đź“…âť“ Die Abwesenheit von Gier.“

  1. Mir ist noch nicht oft begegnet, dass jemand auch das Unterlassen als Handlung anerkennt. Auch eine Entscheidung zum Unterlassen kann einem viel abverlangen.

    1. In der Rechtslehre wird der Handlungsbegriff häufig wie folgt definiert: „Eine Handlung ist jedes äußerlich erkennbare Tun oder Unterlassen eines Menschen, das vom Willen beherrscht war oder beherrschbar ist.“

      Diese Definition habe ich mir zu eigen gemacht.

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