Im Mordfall Luise hat das Zivilgericht Schmerzensgeld zugesprochen.

Am 28. Mai 2026 verhandelte die 1. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz über den Mord an der zwölfjährigen Luise, den zwei damals 12 und 13 Jahre alte Freundinnen begangen hatten.

Die Täterinnen hatten Luise unter dem Vorwand, ihr eine Überraschung zu bereiten, in einen Wald gelockt. Dort versuchten sie, sie mit einem Plastikbeutel zu ersticken, und erstachen sie schließlich 74-mal mit einem Messer (»Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme ist die Kammer davon überzeugt, dass Luise vor ihrem Tod erhebliches Leid erfahren hat und extreme Panik sowie Todesangst erleiden musste.«).

Da die Täterinnen zum Tatzeitpunkt strafunmündig waren, konnten sie strafrechtlich nicht belangt werden. Das Gericht sprach den Angehörigen von Luise ein Schmerzensgeld von insgesamt 125.000 Euro sowie die Übernahme der Beerdigungskosten zu.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann innerhalb eines Monats angefochten werden.

https://www.nr-kurier.de/artikel/171473-mord-an-der-zwoelfjaehrigen-luise-heute-beim-landgericht-koblenz-zivilrechtlich-beurteilt

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Das Sterben muss attraktiver gemacht werden. |

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»IW-Studie: Attraktivität des Wehrdienstes wird entscheidend sein – Das Institut der deutschen Wirtschaft warnt vor zu optimistischen Annahmen für eine schnelle personelle Aufstockung bei der Bundeswehr.«, 14.11.2025, https://www.deutschlandfunk.de/iw-studie-attraktivitaet-des-wehrdienstes-wird-entscheidend-sein-100.html