Die Truppe benötigt mehr Platz. |

Die Bundeswehr setzt die Konversion ehemaliger militärischer Liegenschaften aus und plant, viele dieser Standorte wieder für militärische Zwecke zu nutzen. Damit soll der steigende Platzbedarf für eine wachsende Truppe gedeckt werden.

Der Artikel beschreibt die Aussetzung der Konversion von seit 2011 stillgelegten und für eine zivile Nutzung geplanten Bundeswehrliegenschaften. Grund hierfür ist ein geplanter Personalaufbau der Bundeswehr von 180.000 auf 260.000 Soldaten, wodurch erneut Flächen benötigt werden. Dies hat ein Moratorium zur Folge, von dem 187 ehemalige militärische Liegenschaften und 13 weiterhin betriebene Standorte betroffen sind. In vielen Kommunen stößt dies auf Widerstand, da bereits weit fortgeschrittene Pläne für die zivile Nutzung existieren. Proteste sind beispielsweise in Kiel und Heidelberg zu beobachten, wo die Rückübertragung an die Bundeswehr die Schaffung dringend benötigter Wohnungen gefährdet.

»Das Ende der Konversion – Die Bundeswehr-Rückeroberung der Fläche zum Ärger der Kommunen – Mit Aussetzung der Wehrpflicht und der Verkleinerung der Bundeswehr wurden seit 2011 eine ganze Reihe von Liegenschaften stillgelegt und der Aufsicht der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) übergeben. Vielfach begannen inzwischen teils weit fortgeschrittene Planungen für eine zivile Nutzung, die nun zum Ärger vieler Kommunen in den meisten Fällen umsonst gewesen sein dürften. Denn mit dem anvisierten Aufwuchs der Truppe steigt auch der Flächenbedarf erneut steil an. Viele der stillgelegten Liegenschaften sollen aus diesem Grund nun wieder in ein exklusives Nutzungsrecht der Bundeswehr rücküberführt werden. In der diesbezüglichen Pressemitteilung des Verteidigungsministeriums hieß es dazu Ende Oktober 2025: „Durch den notwendigen Aufwuchs der Streitkräfte entstehen Bedarfe an Liegenschaften, die in den kommenden Jahren gedeckt werden müssen. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) setzt daher die Umwandlung von militärisch genutzten Liegenschaften in eine zivile Nachnutzung (Konversion) aus.“«, 30.10.2025, https://www.imi-online.de/2025/10/30/das-ende-der-konversion/

Neue Gaskraftwerke berücksichtigen keine Klimaziele – keine Option auf Wasserstoffumstellung

Wirtschaftsministerin Katherina Reiche steht unter Druck: Ihre Pläne für den Bau neuer Gaskraftwerke ohne klare Umstellung auf Wasserstoff sind sowohl rechtlich als auch umweltpolitisch umstritten – insbesondere vor dem Hintergrund der Klimaziele.

Wirtschaftsministerin Katherina Reiche steht in der Kritik. Ihr wird vorgeworfen, die Pläne ihres Vorgängers Robert Habeck nicht übertreffen zu können. Nun strebt sie den Bau von bis zu 35.000 Megawatt neuen Gaskraftwerken an, ohne eine Umstellung auf Wasserstoff vorzuschreiben. Ein Rechtsgutachten warnt, dass die Genehmigung dieser Gaskraftwerke aufgrund von Wettbewerbsnachteilen für klimafreundlichere Technologien sowie der fehlenden Notwendigkeit für weitere Gaskraftwerke in einem vernetzten europäischen Strommarkt problematisch sein könnte. Zudem wird die Möglichkeit der CO₂-Abscheidung und -Speicherung (CCS) als unzureichend erachtet, da es an konkreten Plänen und Vorgaben fehlt.

»Ende des Jahres will Wirtschaftsministerin Reiche die ersten neuen Gaskraftwerke ausschreiben. Die öffentliche Finanzierung von Bau und Betrieb solcher Anlagen verstößt allerdings gegen das EU-Beihilferecht, stellt ein heute veröffentlichtes Gutachten der Kanzlei K&L Gates fest. von Jörg Staude«, 08.10.2025, https://www.klimareporter.de/strom/reiche-kommt-beim-gas-nicht-ueber-habeck-hinaus